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Raubkopien und Raubkopierer

Bei einem Raub handelt es sich nach §249 StGB um folgendes:
Raub

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Wie man leicht sieht, ist schwer vorstellbar, diesen Begriff ernsthaft anzuwenden, wie die Musikindustrie das macht, wenn man zum Beispiel ausversehen eine Un-CD kauft, diese im Autoradio nicht abspielen kann, und deswegen, da sie am PC funktioniert, eine Kopie herstellt, die im Autoradio auch funktioniert.


Folgendes könnte man unter einem Raubkopierer verstehen (von hier):

Raubkopierer


Auch das ist ein Raubkopierer:

Raubkopierer


Und hier etwas Nachhilfe für den IFPI, für die RIAA und die MPAA:
Piraten

Natürlich gehört auch Fabian Keils Erklärung, warum eine Raubkopie urheberrechtlich unproblematisch ist zur Pflichtlektüre. Er interpretiert das Wort "Raubkopierer" etwas anders und sieht in einem Raubkopierer eine spezielle Art des Nachahmungstäters, nämlich einen, der einen Raub kopiert:
... Nehmen wir nun an, die im oben gezeigten Beispiel flüchtende Beifahrerin würde zu Hause über den Raub nachdenken, zu dem Schluss kommen, dass so ein Raub eine saubere Sache sei, und zufällig ebenfalls ein Gewehr im Keller haben. Sie könnte nun auf die Idee kommen, die Raubmethode nachzuahmen.

So etwas – und nur so etwas – wäre dann eine Raubkopie. Und auch wenn die Rechte-Verwerter das vielleicht nicht wahr haben wollen: Eine Raubkopie ist urheberrechtlich unproblematisch.


Der CCC geht noch etwas weiter:

Tauschen von MP3s
von www.ccc.de